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Haftpflicht

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Haftpflicht

 

 

Für alle Personengruppen unentbehrlich, da schon eine kleine Unachtsamkeit Existenz bedrohend sein kann. Gemäß § 823 BGB haften volljährige Personen in uneingeschränkter Höhe für Schäden, die sie Dritten zufügen. Das kann im Extremfall lebenslange Rentenzahlungen an Geschädigte zur Folge haben. Zumal sich das Haftpflichtrisiko für vergleichsweise wenig Geld absichern lässt.

Wir empfehlen die Mitversicherung einer Ausfalldeckung.

Die Forderungsausfalldeckung lässt sogar Sie selbst den vollen Schutz genießen, wenn Sie durch andere geschädigt wurden und der Verursacher weder eine private Haftpflichtversicherung besitzt noch den Schaden aus eigenen Mitteln bezahlen kann (auch bei Vorsatz des Schädigers). Die Forderungsausfalldeckung leistet, nach einem durch Sie erstrittenen rechtskräftig vollstreckbaren Urteil und erfolgloser Vollstreckung.

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