Haftpflicht
Privathaftpflicht
Für alle Personengruppen unentbehrlich, da schon eine kleine Unachtsamkeit Existenz bedrohend sein kann. Gemäß § 823 BGB haften volljährige Personen in uneingeschränkter Höhe für Schäden, die sie Dritten zufügen. Das kann im Extremfall lebenslange Rentenzahlungen an Geschädigte zur Folge haben. Zumal sich das Haftpflichtrisiko für vergleichsweise wenig Geld absichern lässt.
Wir empfehlen die Mitversicherung einer Ausfalldeckung.
Hundehalterhaftpflicht
Auch der Hundehalter haftet uneingeschränkt für Schäden, die sein Hund verursacht. Da unsere Dienstleistung auch Kombiprodukte umfasst, können Sie uns anrufen. Wir beraten Sie gerne.