Versicherungen für Geschäftskunden

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Elektronikversicherung

Elektronikversicherung

 

 

 

 

 

 

Die Anzahl der technischen Geräte in den Betrieben nimmt ständig zu. Diese sind Gefahren ausgesetzt, die in einer Inventarversicherung nicht abgedeckt sind.

Ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?

Der Versicherungsumfang einer Elektronikversicherung bietet im Vergleich zur Inventarversicherung einen umfangreicheren Versicherungsschutz und dies in einigen Fällen zu einer geringeren Prämie. Die Elektronikversicherung kann für Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie für sonstige elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte abgeschlossen werden.

Wie sieht der Versicherungsschutz aus?

Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene Schäden, insbesondere durch:

Schadensbeispiele

Die Konzeption des Versicherungsvertrages

Die Elektronikversicherung ist eine Neuwert-Versicherung. Ersetzt werden bei einem Teilschaden die schaden bedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten (auch Arbeitszeit-, Fracht- und Fahrtkosten) und zwar ohne Abzüge. Bei einem Totalschaden zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung. In diesem Zusammenhang sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Tips zur Ermittlung der Versicherungssumme beachten!

Wie berechnen Sie die Versicherungssumme?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (zum Beispiel für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).

Wird eine Selbstbeteiligung im Schadenfall angerechnet?

Im Regelfall - ja. Aber fragen Sie uns, da es Ausnahmen gibt. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch. Bei mobil eingesetzten Geräten ist immer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Abnutzung oder Alterung.

Hinweise und empfehlenswerte Klauseln:

Beweglich eingesetzte Sachen

Falls die - normalerweise stationären - Geräte an unterschiedlichen Orten eingesetzt werden, muss der Versicherer informiert werden.

Mobil eingesetzte Geräte

Notebooks oder Laptops sind gesondert zu deklarieren, da hierfür ein höherer Beitrag erhoben wird. Bei Diebstahl ist in der Regel eine Selbstbeteiligung von 25 % zu tragen.

Wartungsklausel

In der Regel leisten die Versicherer keinen Ersatz für die über einen Wartungsvertrag erhältlichen Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im konkreten Fall ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.

ERGÄNZUNG

Die Datenträgerversicherung

(gilt nur zusammen mit der Elektronik-Pauschalversicherung)

Die Datenträgerversicherung ersetzt die Kosten für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von versicherten Daten und auswechselbaren Datenträgern, sofern diese durch einen versicherten Schaden am Datenträger oder nachweislich infolge Blitzeinwirkung beschädigt oder zerstört wurden.

Versichert sind

die im Versicherungsvertrag bezeichneten Daten (maschinenlesbare Informationen), z.B. Stamm- und Bewegungsdaten aus Dateien/Datenbanken, Daten aus serienmäßig hergestellten Standardprogrammen, Daten aus individuell hergestellten betriebsfertigen Programmen

Mitversichert sind

diejenigen Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen) auf denen die versicherten Daten gespeichert sind, sofern diese Datenträger vom Benutzer auswechselbar sind, z.B. Magnetwechselplatten, Magnetbänder, Disketten

Die Mehrkostenversicherung

Wenn nach einem versicherten Schadenfall auf eine externe Anlage ausgewichen oder eine Anlage angemietet werden muß (was teilweise erhebliche Kosten verursacht), können diese Kosten über eine so genannte "Mehrkostenversicherung" abgedeckt werden.

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Datenschutz

Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit „Senden " erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstesdaten- Schutzgesetzes (TDDSG).

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