Elektronikversicherung
Die Anzahl der technischen Geräte in den Betrieben nimmt ständig zu. Diese sind Gefahren ausgesetzt, die in einer Inventarversicherung nicht abgedeckt sind.
Ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?
Der Versicherungsumfang einer Elektronikversicherung bietet im Vergleich zur Inventarversicherung einen umfangreicheren Versicherungsschutz und dies in einigen Fällen zu einer geringeren Prämie. Die Elektronikversicherung kann für Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie für sonstige elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte abgeschlossen werden.
Wie sieht der Versicherungsschutz aus?
Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene Schäden, insbesondere durch:
- Menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter, Vandalismus und Sabotage
- Technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Kurzschluss, Ausfall von Steuerungseinrichtungen, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag (direkt oder indirekt), Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen und Löschmittel
- Wasser aller Art, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Höhere Gewalt, Sturm, Hochwasser
Schadensbeispiele
- Ein Mitarbeiter oder Besucher stolpert über ein Kabel und reißt ein technisches Gerät vom Schreibtisch
- Ein Drucker fällt aufgrund mangelnder Befestigung vom Regal.
- Ihre technische Ausrüstung ist gestohlen worden. Es sind keine Spuren an Schlössern und Fenstern festzustellen. Obwohl dies kein Einbruch/Diebstahl ist, wird der Schaden ersetzt. Dieser Schaden wäre in einer Inventarversicherung nicht abgedeckt.
Die Konzeption des Versicherungsvertrages
Die Elektronikversicherung ist eine Neuwert-Versicherung. Ersetzt werden bei einem Teilschaden die schaden bedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten (auch Arbeitszeit-, Fracht- und Fahrtkosten) und zwar ohne Abzüge. Bei einem Totalschaden zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung. In diesem Zusammenhang sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Tips zur Ermittlung der Versicherungssumme beachten!
Wie berechnen Sie die Versicherungssumme?
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (zum Beispiel für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).
Wird eine Selbstbeteiligung im Schadenfall angerechnet?
Im Regelfall - ja. Aber fragen Sie uns, da es Ausnahmen gibt. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch. Bei mobil eingesetzten Geräten ist immer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Abnutzung oder Alterung.
Hinweise und empfehlenswerte Klauseln:
Beweglich eingesetzte Sachen
Falls die - normalerweise stationären - Geräte an unterschiedlichen Orten eingesetzt werden, muss der Versicherer informiert werden.
Mobil eingesetzte Geräte
Notebooks oder Laptops sind gesondert zu deklarieren, da hierfür ein höherer Beitrag erhoben wird. Bei Diebstahl ist in der Regel eine Selbstbeteiligung von 25 % zu tragen.
Wartungsklausel
In der Regel leisten die Versicherer keinen Ersatz für die über einen Wartungsvertrag erhältlichen Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im konkreten Fall ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
ERGÄNZUNG
Die Datenträgerversicherung
(gilt nur zusammen mit der Elektronik-Pauschalversicherung)
Die Datenträgerversicherung ersetzt die Kosten für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von versicherten Daten und auswechselbaren Datenträgern, sofern diese durch einen versicherten Schaden am Datenträger oder nachweislich infolge Blitzeinwirkung beschädigt oder zerstört wurden.
Versichert sind
die im Versicherungsvertrag bezeichneten Daten (maschinenlesbare Informationen), z.B. Stamm- und Bewegungsdaten aus Dateien/Datenbanken, Daten aus serienmäßig hergestellten Standardprogrammen, Daten aus individuell hergestellten betriebsfertigen Programmen
Mitversichert sind
diejenigen Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen) auf denen die versicherten Daten gespeichert sind, sofern diese Datenträger vom Benutzer auswechselbar sind, z.B. Magnetwechselplatten, Magnetbänder, Disketten
Die Mehrkostenversicherung
Wenn nach einem versicherten Schadenfall auf eine externe Anlage ausgewichen oder eine Anlage angemietet werden muß (was teilweise erhebliche Kosten verursacht), können diese Kosten über eine so genannte "Mehrkostenversicherung" abgedeckt werden.
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