Einkommenssicherungsversicherung, Betriebsschließungsversicherung, Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Firmen und freiberufliche Tätige
Wer bezahlt Ihre Betriebs- und Lebenshaltungskosten wenn Ihr Betrieb stillsteht?
Wenn Ihr Geschäftsbetrieb plötzlich durch Krankheit, Unfall, Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasser- oder Sturmschaden oder auch eine verordnete Quarantäne unterbrochen wird, laufen die Betriebskosten weiter - Miete, Gehälter, Leasingraten etc. - aber Ihre Einkünfte nicht.
Mit der Einkommenssicherungsversicherung können Sie Ihre Existenzbedrohenden Risiken absichern.
Die möglichen Leistungen bei Betriebsunterbrechung
- Vereinbarter Tagessatz bei Unfall und Krankheit ab dem 14., 21., 28. oder 40. Tag
- Unfalltod 50 % der Versicherungssumme
- Quarantäne
- bleibende Arbeitsunfähigkeit/Tod (Betriebsauflösung)
- Haftungszeiterweiterung (Unfallspätversorgung)
- Schwangerschaftsbeschwerden (max. 5 Tage)
- Rückholkosten bis 2.200 EUR (subsidiär)
- Feuer
- Blitzschlag
- Explosion
- Leitungswasser
- Elementarereignisse Sturm, Hagel, Schneedruck
- Felssturz und Erdrutsch
- Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
- bei Unfalltod Auszahlung von 50 % der Versicherungssumme
- Wegfall der Karenz bei 48-stündigem stationären Aufenthalt
- Haftungserweiterungszeitraum von 12 Monaten auf 24 Monate (Unfall)
- Einbeziehung von Schwangerschaft als Unterbrechungsschaden
- Einschluss von Rückholkosten (max. 2.200 EUR)
- Schließungskosten wegen Tod/BU pauschal 10 %, bei Nachweis max. 50 %
- Behördliche Quarantäne
- Anprall bemannter Flugkörper
- Ersatz von Schadenminderungskosten
- Wertanpassungsklausel nach Verbraucherindex
- kein ärztliches Attest für Eintrittsalter ab 50 Jahre
- kein Tarif-Unterschied zwischen Mann und Frau
- prozentuelle Entschädigung möglich
Telefon: 0202 / 974006 - 0