Produktschutzversicherung
Hersteller und Händler von Lebensmittel, Getränke, Kosmetika, oder Pharmaka sehen sich verstärkt dem Rückrufrisiko aufgrund von Produktkontamination ausgesetzt. Die Hauptgruppen der Produktkontamination sind die vorsätzliche (Produkterpressung) und die versehentliche Kontamination. Bei der versehentlichen Kontamination unterscheidet man drei Gruppen, die physikalische (z. B. Glassplitter), die chemische (z. B. Reinigungsmittel) und die biologische Kontamination (Bakterien/Viren).
Den Herstellern/Händlern von Spielzeugen, Bekleidung, brauner oder weißer Ware drohen Rückrufe wegen Konstruktionsfehler (z.B. abbrechende Kleinteile bei Spielzeug, Hautunverträglichkeit, unsichere Geräte).
Rückrufe ziehen ein gewaltiges Medieninteresse nach sich, das zu großen Vertrauenseinbrüchen bei Abnehmern und Konsumenten bezüglich des betroffenen Produktes führt. Folge für das betroffene Unternehmen sind Rückrufkosten, Ersatz der zurückgerufenen Ware, ggf. Auslistung, entgangener /entgehender Gewinn und zusätzliche Werbemaßnahmen.
Die Produktschutzversicherung bietet Deckungsschutz für Rückrufkosten, Wiederherstellungskosten, Ersatz des entgangenen/entgehenden Bruttogewinns und Rehabilitationskosten bei einem Fall der vorsätzlichen oder versehentlichen Produktkontamination.
Der Ersatz der Kosten für das Krisenmanagement ist mitversichert.
Deckungsschutz
Das Deckungskonzept umfasst zwei Gruppen:
- Versehentliche Produktkontamination
- Vorsätzliche Produktkontamination
Versehentliche Kontamination
Jede zufällige oder absichtslose Kontamination, Beschädigung, Konstruktionsfehler oder unrichtige Auszeichnung eines versicherten Produktes als Ergebnis des Herstellungsprozesses, der Vorbereitung, Fertigung, Verpackung, oder Verteilung.
Voraussetzung ist, dass entweder eine gesetzliche Rückrufverpflichtung (incl. behördlicher Rückruf) zur Vermeidung eines drohenden Personenschaden besteht oder die Benutzung oder der Verzehr dazu führen könnte, dass eine oder mehrere Personen innerhalb von 120 Tagen nach dem Verzehr oder der Benutzung gesundheitliche Schäden erleiden könnten.
Ausreichend sind objektiv feststellbare Umstände vermuteter Mängel der versicherten Produkte.
Vorsätzliche Produktkontamination
Jede vorgenommene oder verursachte, tatsächliche, behauptete oder angedrohte, vorsätzliche, böswillige und rechtswidrige Veränderung oder Kontamination eines versicherten Produktes, unabhängig davon, ob von Dritten oder eigenen Mitarbeitern verursacht.
Option: Negative Medienberichtserstattung
Deckungsbestandteilte
- Rückrufkosten (einschl. Drittrückruf)
- Betriebsunterbrechung ( Bruttogewinn)
- Werbemaßnahmen
- Beratungskosten
- Option: Erpressungsgeld
Zielgruppen
Alle Unternehmen
Risikoangaben
Ausfüllen des Risikofragebogen, insbesondere:
- Umsatz
- Produktart
- Krisenpläne / Rückrufpläne
- Qualitätsmanagement
Kapazität
- Versehentliche Kontamination: EUR 15 Mio.
- Vorsätzliche Kontamination: EUR 15 Mio.
- Mindestprämie: EUR 15.000,--
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